Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare von Gourmets-for-Nature
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen,
bei denen die TeilnehmerInnen in eigener Regie an- und abreisen und die sowohl der Unterhaltung als auch der Vermittlung von Wissen oder Fertigkeiten durch eine Dozentin/ einen Dozenten dienen. Hierzu zählen sowohl Vorträge als auch aus mehreren Terminen bestehende Kurse sowie Seminare und Führungen (nachstehend 'Veranstaltung' genannt) und zwar unabhängig vom Ort der Veranstaltung. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des mit dem TeilnehmerInnen zu Stande kommenden Vertrages.
1. Vertragsabschluß, Rechtsgrundlagen
1.1 Mit der Anmeldung, die nur schriftlich, per Fax oder e-mail) möglich ist, bieten Sie Gourmets-for-Nature (nach-stehend 'GfN' genannt) Herthastr. 63, D-50969 Köln, den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an der Veranstaltung verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Ein Anmeldeformular können Sie telefonisch bei uns anfordern.
1.2 Telefonisch können wir nur unverbindlich reservieren. Sollte einer Reservierung nicht innerhalb von drei Werktagen die Anmeldung schriftlich, per Fax oder E-mail nachfolgen, erlischt die Reservierung.
1.3 Mit Zugang unserer Bestätigung bei Ihnen, die rechtsverbindlich mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande. 1.4 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben.
1.5 Grundlage des Seminarvertrages sind in erster Linie diese Bestimmungen, hilfsweise die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB überden Dienstvertrag.
2. Leistungen
2.1 Unsere vertragliche Leistung besteht in der Durchführung derVeranstaltung, der Überlassung der Veranstaltungsunterlagen undsoweit vereinbart, Verpflegungsleistungen.
2.2 Ein Seminar- oder Kurserfolg wird nicht geschuldet.
2.3 Die Auswechslung eines Referenten sowie inhaltliche Abweichungen, die aus fachlichen Gesichtspunkten oder anderen sachlichen Gründen erfolgen, bleiben vorbehalten.
3. Zahlung
3.1 Nach erfolgter Anmeldebestätigung und Zugang der Rech-nung ist der volle Teilnehmerbeitrag unverzüglich ohne Abzug zuentrichten. 3.2 Nichterscheinen, Verhinderung aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Urlaubssperre) entbinden nichtvon der Verpflichtung zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts. Dies gilt auch für die Nichtteilnahme an einzelnen vonmehreren Veranstaltungseinheiten oder bei vorzeitigem Abruchder Veranstaltung. 3.3 Das Veranstaltungsentgelt muss 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto: Bettina Duwe; PB Köln; Bankleitzahl 37010050; Kontonummer: 0138 739 507 eingegangen sein, nach Absprache spätestens bar am Tage der Unternehmung selbst. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme. 3.4 Wird auf Wunsch des Teilnehmers die Rechnung an einen Dritten (z.B. Arbeitgeber) gerichtet, entbindet dies den Teilnehmer nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wird auf Wunschdes Anmelders ein Geschenkgutschein ausgestellt, entbindet ihn dies nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt, wenn nicht anderes vermerkt max. 6 Monate; für Veranstaltungsgutscheine gilt ausschließlich das Veranstaltungsdatum.
4. Rücktritt / Absage des Kurses
4.1 GfN kann in folgenden Fällen von Verträgen über die Seminarteilnahme zurücktreten, bzw. die kündigen. a) Bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung angegebenen oder im Einzelfall vereinbarten Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl wird zusätzlich in der Teilnahmebestätigung angegeben. Ein Rücktritt später als zehn Tage vor Seminarbeginn ist nicht zulässig.
b) Im Falle einer Erkrankung der Dozentin.
c) Soweit die Seminardurchführung ohne Verschulden von GfN unmöglich oder unzumutbar ist, weil zwingend erforderliche technische Einrichtungen (z.B. Heizung, Strom- und Wasserversorgung) durch Elementarschäden oder aus sonstigen, von G-f-N nicht zu vertretenden Gründen ausfallen. Tritt GfN in den genannten Fällen vom Vertrag zurück, wird der Teilnahmepreis unverzüglich vollständig zurück erstattet, soweit mit dem Kunden keine Übertragung eingezahlter Gelder auf einen Ersatztermin vereinbart wird.
4.2 Bitte teilen Sie uns, in Ihrem eigenen Interesse, möglichst umgehend mit, wenn sich herausstellt, dass Sie an der Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung verhindert sind, damit wir versuchen können, Ihren Platz anderweitig zu vergeben.
4.3 Bitte beachten Sie, dass ein allgemeines vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht nicht besteht. Wir räumen Ihnen jedoch folgende Rücktrittsmöglichkeit ein: Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn stellen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 Prozent des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25 Euro, in Rechnung. Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, werden 25 Prozent des Kursentgelts, mindestens jedoch 25 Euro fällig. Bei Rücktritt weniger als 2 Wochen zuvor werden 100 Prozent des Kursentgelts geschuldet. .
4.4 Gelingt es Ihnen einen Ersatzteilnehmer zu finden, so bleibt esbeim 10prozentigen Bearbeitungsentgelt, mindestens jedoch 12,50 Euro.
5. Urheberrecht
Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Vervielfältigung und Weiterleitung an Dritte darf nur mit schriftlicher Genehmigung von Gourmets-for-Nature erfolgen.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1 Der Teilnehmer kann GfN nur an deren Sitz verklagen.
6.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen GfN und Teilnehmern, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
6.3 Für von GfN gegen den Teilnehmer ist dessen Wohnsitzmaßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz odergewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von GfN maßgebend.
7. Sonstiges
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitbestimmungen einzuhalten. Don´t drink and drive! GfN haftet nicht bei Unfällen, für Sach- oder Körperschäden, sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und bei vermittelten Fremdleistungen. GfN ist im eigenen Ermessen berechtigt einen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Vermittelt GfN Leistungen in fremden Namen, so gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Die Unwirksamkeit einiger einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamten zur Folge. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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